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Erleichterter Kontowechsel mit dem neuen Zahlungskontengesetz

Erleichterter Kontowechsel mit dem neuen Zahlungskontengesetz

Mit dem nun am 18. September 2016 in Kraft tretenden Zahlungskontengesetz wird für Kontoinhaber einiges einfacher. Vor allem der Wechsel von einem Girokonto in ein anderes muss nun innerhalb weniger Tage inklusive Übertragung der Kontopartner und Daueraufträge vollständig abgeschlossen sein. Damit wird für wechselfreudige Kunden der Umzug zum neuen Girokonto deutlich einfacher und komfortabler.

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Wichtiger Hinweis

Ein Partnerkonto kann von zwei Personen gemeinsam eröffnet werden. Hierbei spielt es keine Rolle ob man verheiratet ist oder in einer Beziehung lebt. Auch Wohngemeinschaften können ein gemeinsames Konto eröffnen. Bei manchen Banken ist ein gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Hierauf weisen wir Sie jeweils gesondert hin auf den Produktseiten.

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