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Erleichterter Kontowechsel mit dem neuen Zahlungskontengesetz

Erleichterter Kontowechsel mit dem neuen Zahlungskontengesetz

Mit dem nun am 18. September 2016 in Kraft tretenden Zahlungskontengesetz wird für Kontoinhaber einiges einfacher. Vor allem der Wechsel von einem Girokonto in ein anderes muss nun innerhalb weniger Tage inklusive Übertragung der Kontopartner und Daueraufträge vollständig abgeschlossen sein. Damit wird für wechselfreudige Kunden der Umzug zum neuen Girokonto deutlich einfacher und komfortabler.

Umzug zum neuen Girokonto wird schneller und genauer

So mancher ein Kunde hat in den letzten Wochen Post von seiner Bank oder Sparkasse erhalten. Die Nachrichten sind meist kaum ein Grund zum Jubeln: Es geht um Gebührenerhöhungen für Girokonten und um Bankdienstleistungen, die teurer werden. Einige Banken schaffen mittlerweile sogar ihre kostenlosen Girokonten ab und ersetzen diese durch Girokonten mit Kontoführungsgebühren. Die Kunden akzeptieren entweder die Gebührenerhöhungen oder schauen sich nach anderen Konten um. Ein bedeutender Stolperstein auf dem Weg zum neuen Girokonto war bisher der aufwendige Papierkram. Dazu gesellte sich häufig noch die Sorge, wichtige Zahlungen könnten beim Kontowechsel untergehen, oder Kontopartner nicht rechtzeitig über die neuen Kontodaten informiert sein. Zum 18. September 2016 sollen diese Hürden beim Kontoumzug entfallen.

Alte Bank zur Unterstützung beim Kontowechsel verpflichtet

Mit dem neuen Zahlungskontengesetz ist auch die alte Bank, bei der das Girokonto gekündigt wurde, zur Unterstützung beim Kontowechsel verpflichtet. Zunächst ist festzuhalten, dass der Kontowechsel an sich keine Kosten verursachen darf. Ausnahmen sind dann zulässig, wenn der Kunde mit der Bank eine anderslautende Vereinbarung getroffen hat. Weiter soll nun der komplette Kontowechsel innerhalb von 12 Tagen abgeschlossen sein. Nach dem Kontoantrag bei der neuen Bank wird diese innerhalb von zwei Tagen die bisher kontoführende Bank kontaktieren. Das bisherige Finanzinstitut hat dann eine Frist von fünf Tagen, um dem Kunden und der neuen Bank alle relevanten Kontodaten bereit zu stellen. Innerhalb einer weiteren Frist von fünf Tagen ist das neue Girokonto komplett eingerichtet und kann mit allen Funktionen genutzt werden.

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Ein Partnerkonto kann von zwei Personen gemeinsam eröffnet werden. Hierbei spielt es keine Rolle ob man verheiratet ist oder in einer Beziehung lebt. Auch Wohngemeinschaften können ein gemeinsames Konto eröffnen. Bei manchen Banken ist ein gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Hierauf weisen wir Sie jeweils gesondert hin auf den Produktseiten.

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