Ein Partnerkonto kann von zwei Personen gemeinsam eröffnet werden. Hierbei spielt es keine Rolle ob man verheiratet ist oder in einer Beziehung lebt. Auch Wohngemeinschaften können ein gemeinsames Konto eröffnen. Bei manchen Banken ist ein gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Hierauf weisen wir Sie jeweils gesondert hin auf den Produktseiten.